TALLEN — Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB
LEISTUNGEN — 08

Insolvenz & Insolvenzverwaltung

Geordneter Abschluss. Maximale Verwertung. Klare Verhältnisse.

WANN WIR HELFEN

Wenn Zahlungsunfähigkeit droht oder eingetreten ist — oder wenn Sie als Gläubiger Ihre Ansprüche im Insolvenzverfahren sichern wollen.

Insolvenz bedeutet nicht Scheitern. Sie bedeutet: geordneter Abschluss, maximale Verwertung, klare Verhältnisse — für Schuldner und Gläubiger.

TALLEN ist nicht nur Berater im Insolvenzrecht. Christopher Tallen und Maike Tallen sind selbst bestellte Insolvenzverwalter. Wir kennen das Verfahren von innen und beraten deshalb auf einem Niveau, das reine Rechtsanwaltskanzleien nicht erreichen.

Ob Sie als Geschäftsführer stehen, der handeln muss, oder als Gläubiger, der seine Forderungen sichern will: Wir begleiten Sie durch das Verfahren — klar, schnell, durchsetzungsstark.

  • Eigenverwaltung & Schutzschirmverfahren
  • Regelinsolvenz & Insolvenzplanverfahren
  • Insolvenzverwaltung (bestellte Verwalter)
  • Gläubigerberatung im Insolvenzfall

Eigenverwaltung & Schutzschirmverfahren

Die Eigenverwaltung erlaubt es dem Unternehmen, unter Aufsicht eines Sachwalters weiterzuführen. Das Schutzschirmverfahren bietet zusätzliche Zeit für die Sanierungsplanung. Wir begleiten beide Verfahrenswege vollständig.

Regelinsolvenz & Insolvenzplanverfahren

Wenn die Voraussetzungen für Eigenverwaltung fehlen, ist das Regelinsolvenzverfahren der Weg. Ein Insolvenzplan kann dabei die geordnete Fortführung oder den optimierten Verkauf des Unternehmens ermöglichen.

Insolvenzverwaltung (bestellte Verwalter)

Christopher Tallen und Maike Tallen werden von Gerichten als Insolvenzverwalter bestellt. Als Partei, die beide Seiten kennt, beraten wir Mandanten mit einem Realismus, der nur durch eigene Verwaltererfahrung entsteht.

Gläubigerberatung im Insolvenzfall

Als Gläubiger im Insolvenzverfahren zählt schnelles Handeln: Forderungsanmeldung, Absonderungsrechte, Anfechtungsschutz. Wir vertreten Ihre Interessen im Verfahren und maximieren die Quote.

Betriebsfortführung im vorläufigen Verfahren

Die ersten Wochen nach Insolvenzantrag entscheiden über die Verwertbarkeit des Unternehmens. Wir sichern die Betriebsfortführung, koordinieren mit Lieferanten und Banken und erhalten den Unternehmenswert.

NÄCHSTER SCHRITT

Sprechen Sie mit uns.

Ersteinschätzung. Integer, verständlich und kompetent.

Kontakt aufnehmen
GIS-Zugang