Veranstaltungen & Vorträge


Zurück zur Übersicht

23.04.2019

Patientenverfügung aus rechtlichem und ärztlichem Blickwinkel (Vortrag beim RC Meppen)

In den vergangenen Monaten hat sich der Bundesgerichtshof mit einigen Rechtsstreitigkeiten befassen müssen, zu denen es nicht gekommen wäre, wenn die Patienten eine wirksame Patientenverfügung verfasst hätten.

So sorgte beispielsweise die Schmerzensgeld- und Schadenersatzklage des Heinz Sening gegen den behandelnden Hausarzt seines mittlerweile mit 82 Jahren verstorbenen, demenzkranken Vaters für Schlagzeilen. Die künstliche Ernährung seines Vaters Heinrich Sening per Magensonde, der über die letzten Jahre bewegungsunfähig im Bett gelegen habe und nicht mehr sprechen konnte ist nach Auffassung des Sohnes zuletzt sinnlos und leidensverlängernd gewesen. Wie viel Behandlung Heinrich Sening selbst gewollte hätte, war unklar. Eine Patientenverfügung hatte er nie verfasst. Das Münchener Oberlandesgericht hatte Heinz Sening zuletzt 40.000 Euro zugesprochen. Die Richter meinten, der Hausarzt habe Aufklärungspflichten verletzt: Er hätte spätestens 2010 mit dem Betreuer des Demenzkranken darüber beraten müssen, wie es weitergehen soll. Der Bundesgerichtshof hat die Klage jedoch abgewiesen.

Wenige Monate zuvor hat der Rechtsstreit um die Patientenverfügung der 1940 geborenen Betroffenen, die im Mai 2008 einen Schlaganfall erlitt und sich seit einem hypoxisch bedingten Herz-Kreislaufstillstand im Juni 2008 in einem wachkomatösen Zustand befand, die Zeitungen und Fachzeitschriften gefüllt. Es ging im Kern darum, wie konkret Menschen für den Ernstfall festhalten müssen, wann sie weiterleben wollen und wann nicht, damit ihre Wünsche auch Berücksichtigung finden. So reicht zum Beispiel die Äußerung, "keine lebenserhaltenden Maßnahmen" zu wollen, in der Regel nicht aus, weil sie zu allgemein ist. Gemäß dem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 14.11.2018, AZ.: XII ZB 107/18 ist die streitgegenständliche Patientenverfügung im Ergebnis wirksam. Die Wachkomapatientin darf sterben.

Vor dem Hintergrund dieser aktuellen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs werden die Gesetzesänderungen mit Bezug zu Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht dargestellt, aktuelle Entwicklungen, insbesondere bezüglich Organspende, Herzschrittmacher/ Defibrillatoren und Wachkoma, beleuchtet und die Anforderungen des Bundesgerichtshofs an eine Patientenverfügung erläutert.



Zurück zur Übersicht


SS 2017: Vorlesung Wirtschaftsprivatrecht an der Hochschule Osnabrück

RA Christopher Tallen lehrt im Sommersemester 2017 an der Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften der Hochschule Osnabrück "Wirtschaftsprivatrecht".


SS 2017: Vorlesung Personal und Arbeitsrecht - Human Resources and Labour Law an der Hochschule Osnabrück
RAin Maike Tallen lehrt im Sommersemester 2017 an der Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften der Hochschule Osnabrück "Personal und Arbeitsrecht - Human Resources and Labour Law".


10.11.2016: Vortrag Insolvenzanfechtung im Fachanwaltslehrgang Insolvenzrecht (Deutsche AnwaltAkademie)

RAin Maike Tallen doziert am 10. November 2016 im Fachanwaltslehrgang Insolvenzrecht der Deutschen AnwaltAkademie zum Anfechtungsrecht. mehr erfahren


21.10.2016: 2. Osnabrücker Insolvenzrechtstag

Im Fokus des 2. Osnabrücker Insolvenzrechtstages, der am 21.10.2016 unter der Leitung von RAin Maike Tallen stattfindet, wird die "EVALUATION DES ESUG 2.0" stehen. Auch für 2016 haben renommierte Referenten ihr Kommen zugesagt. mehr erfahren


26.09.2016 - 14.01.2017: Vorlesung Wirtschaftsprivatrecht an der Hochschule Osnabrück

RA Christopher Tallen lehrt im Wintersemester 2016/2017 an der Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften der Hochschule Osnabrück "Wirtschaftsprivatrecht".


26.09.2016 - 14.01.2017: Vorlesung Privatrecht 2 an der Hochschule Osnabrück
RAin Maike Tallen lehrt im Wintersemester 2016/2017 an der Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften der Hochschule Osnabrück für die Studiengänge Wirtschaftsrecht (LL.B.), Öffentliches Management (B.A.) und Betriebswirtschaft und Management - WiSo (B.A.) "Privatrecht 2".


04.07.2016 - 10.07.2016: Basics of Insolvency Law - National, EU and International Dimensions

RAin Maike Tallen lehrt an der SCHOOL OF INTERNATIONAL BUSINESS AND ENTREPRENEURSHIP (SIBE), der internationalen Business & Law School der Steinbeis-Hochschule Berlin (SHB), im Rahmen des Studiengangs LL.M. in International Business Law vom 04.07.2016 bis zum 10.07.2016 "Basics of Insolvency Law - National, EU and International Dimensions".

Anrufen